Statuten

 des Kreativvereins
 Unteriberg

Art. 1 Name und Sitz

Unter dem Namen Kreativverein Unteriberg besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

Der Sitz des Vereins ist Unteriberg (SZ).

Art. 2 Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung des kreativen Schaffens in Unteriberg und Umgebung.

Insbesondere verfolgt der Verein folgende Ziele:

Förderung von kreativen Arbeiten in verschiedenen Bereichen (z. B. Handwerk, Kunst, Design, Kreativprojekte)
Organisation und Durchführung von Märkten, Ausstellungen und kreativen Veranstaltungen
Vernetzung von kreativen Personen und Interessierten
Förderung des kulturellen Lebens in der Region

Der Verein ist nicht gewinnorientiert.

Art. 3 Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:

Mitgliederbeiträge
Einnahmen aus Veranstaltungen und Märkten
Spenden und Zuwendungen
Sponsoring und Beiträge von öffentlichen oder privaten Institutionen

 

 

Art. 4 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.

Die Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag und Entscheid des Vorstandes.

Art. 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

durch Austritt
durch Ausschluss
durch Tod (bei natürlichen Personen)
durch Auflösung (bei juristischen Personen)

Der Austritt ist jederzeit möglich und erfolgt schriftlich an den Vorstand. Bereits bezahlte Mitgliederbeiträge werden nicht zurückerstattet.

Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied den Vereinsinteressen zuwiderhandelt. Der Entscheid erfolgt durch den Vorstand.

Art. 6 Mitgliederbeiträge

Die Höhe der Mitgliederbeiträge wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

Art. 7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

die Mitgliederversammlung
der Vorstand
die Revisionsstelle (optional)

 

Art. 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird mindestens einmal jährlich vom Vorstand einberufen.

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:

Genehmigung des Jahresberichts
Abnahme der Jahresrechnung
Wahl des Vorstandes
Festsetzung der Mitgliederbeiträge
Beschlussfassung über Statutenänderungen
Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

Art. 9 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.

Er führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.

Der Vorstand wird für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Art. 10 Zeichnungsberechtigung

Der Verein wird rechtsverbindlich durch die Kollektivunterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern verpflichtet.

Art. 11 Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

Art. 12 Statutenänderung

Statutenänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder an der Mitgliederversammlung.

Art. 13 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgen.

Im Falle der Auflösung fällt ein allfälliges Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Organisation mit ähnlichem Zweck in der Region Unteriberg.

 

 

 

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 30.01.2026 in Unteriberg genehmigt und treten per sofort in Kraft.

Ort, Datum: Unteriberg, 30.01.2026